(sw). Die Rettung von Menschenleben stand im Mittelpunkt der Jahresabschlussübung der Schottener Kernstadtfeuerwehr. Übungsobjekt war ein Seniorenwohnheim im südlichen Stadtbereich.
Unter der „scharfen Beobachtung“ von Stadtbrandinspektor Artur Ruppel, seines Stellvertreters Rudolf Massanetz sowie der obersten Dienstherrin der Schottener Feuerwehrleute, Bürgermeisterin Susanne Schaab, waren 28 Einsatzkräfte an der Übung beteiligt. Mit dabei, wie bei allen Einsätzen der Feuerwehr, war auch die Bereitschaft der Bergwachtgruppe.
Bedingt durch den besonderen Übungsablauf hatte Wehrführer Matthias Rohn das Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 der Freiwilligen Feuerwehr Nidda angefordert. Zur von Stadtbrandinspektor Matthias Holland geleiteten Einsatzgruppe aus der Nachbarkommune gehörten weitere sieben Kräfte.
Angenommener Alarmierungsgrund waren verletzte Personen im ersten und im Dachgeschoss bei starker Rauchentwicklung im Treppenhaus des Gebäudes. Während die Bergung aus dem unteren Geschossfenster wenig Schwierigkeiten bereitete, gestalte sich die Aufnahme der verletzten Person aus dem Dachgeschossfenster problematischer. „Bedingt durch den kleineren Winkel kann eine Trage nicht in den Korb der Drehleiter geschoben werden“, erläuterte Rohn. Im Ernstfall müsste die Trage auf das Geländer des Korbes gezogen und mit Seilen fixiert werden.
Mittlerweile hatten sich die Atemschutzgeräteträger bereit gemacht, um einen Rettungsvorstoß durch das Treppenhaus zu simulieren. Hierbei muss im Ernstfall immer eine Schlauchleitung mitgeführt werden, da häufig so genannte „flash-over-Situationen“ entstehen können. Bei diesen „Feuerübersprüngen“ kommt es zum Durchzünden von Pyrolysegasen, die zum Beispiel bei Schwelbränden entstehen können und einen rasanten Temperatur- und Druckanstieg zur Folge haben.
Das Kommando „Wassermarsch“ ertönte diesmal bei der Übung nicht, allerdings waren rings um das Gebäude Schlauchleitungen gelegt, um auch dieses Szenario zu üben.
Im Rahmen der Übung teilte Bürgermeisterin Schaab mit, dass die Schottener Feuerwehr keine Drehleiter vorhalten müssen. Tests hätten ergeben, das die Einsatzkräfte aus Nidda mit dem entsprechenden Gerät zum Beispiel das Kreiskrankenhaus 14 Minuten nach Alarmierung erreichen können. „Das liegt innerhalb der gesetzlich vorgegeben erweiterten Hilfsfrist von 20 Minuten“, ergänzte Rohn. Dies sei ausreichend, zumal eine Drehleiter bei einer Rettungsaktion nicht die „Speerspitze“ der Maßnahmen sei. Außerdem bedeute ein Drehleiterfahrzeug eine „Rieseninvestition“, und auch die jährlichen Unterhaltskosten seien beträchtlich.
Artikel veröffentlicht auf: http://www.kreis-anzeiger.de/lokales/vogelsbergkreis/schotten/9613599.htm
Bilder gibt es in unserem Übungsbericht:
http://www.feuerwehr-schotten.de/index.php/uebungen-2010/128-abschlussuebung




