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"Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen" erleichtert Einsatzkräften die Arbeit |
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11.04.11 - REGION - Der Deutsche Bundestag hat eine wichtige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, von der auch die Freiwilligen Feuerwehren in Osthessen profitieren. Mit der Einführung des sogenannten „Feuerwehrführerscheins“ für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen wird gleichzeitig die Einsatzfähigkeit der Katastrophenhilfe verbessert, teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Helmut Heiderich mit. Die Einführung des „Feuerwehrführerscheins“ war, laut Heiderich, aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts erforderlich geworden. Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonne gefahren werden. Dies hat zur Folge, dass gerade viele junge Einsatzkräfte, die Fahrzeuge - deren Gewicht fast immer die 3,5 Tonnen übersteigt - nicht mehr fahren dürfen.
„Unsere Gesetzesänderung schafft nun Abhilfe, von dieser bürokratischen EU-Regelung“, freut sich der CDU-Politiker. „Nach einer internen Schulung und Prüfung durch die Feuerwehren selbst, kann das Land Hessen die Fahrberichtigungen ausstellen. Das ist kostengünstig und unbürokratisch“, so Heiderich weiter.
Heiderich kündigte an, sich in Kürze bei den zuständigen Kreisbrandinspektoren Jürgen Weingarten (Hersfeld-Rotenburg) und Christian Sasse (Werra-Meißner-Kreis) nach der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis erkundigen zu wollen. +++
Quelle: Osthessen-News |
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